
Preisgestaltung
Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Normzeilen (Normzeile á 55 Zeichen). Bei Projekten mit besonderem Bearbeitungsaufwand – etwa bei Konvertierungen, nicht editierbaren Dokumenten oder Texten, die ein sorgfältiges Fachlektorat erfordern – berechne ich eine Projektpauschale. In diese fließen sowohl der sprachliche als auch der technische Aufwand ein. Zum Zählen der Zeilen oder Wörtern nutze ich professionelle Zählprogramme, die alle Dateiformate zuverlässig auswerten.
Bei einer beglaubigten Übersetzung rechne ich nach dem JVEG (Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz) ab. Das Grundhonorar beträgt seit 2025 gemäß § 11 JVEG für jeweils angefangene 55 Anschläge 1,95 €. Bei nicht editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 2,15 € pro angefangene 55 Anschläge.
Bei audiovisuellen Übersetzungen rechne ich nach Minuten ab, da der Aufwand direkt von der Länge des Videos und der gesprochenen Inhalte abhängt. Je länger das Video und je komplexer die Sprache, desto mehr Zeit ist für das präzise Übersetzen und Timing nötig. So stelle ich sicher, dass Aufwand und Preis transparent und fair bleiben.
Sie wünschen einen Kostenvoranschlag? Dafür werde ich Ihren Text analysieren und die Auftragsdetails mit Ihnen klären. Selbstverständlich behandele ich Ihre Texte vertraulich.
