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Image by Tingey Injury Law Firm

Beeidigt

Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die englische Sprache durch das Landgericht Augsburg fertige ich für Sie bestätigte Übersetzungen Ihrer Urkunden ins Deutsche an, zum Beispiel von medizinischen Gutachten, Studiennachweisen, Führungszeugnissen, Geburtsurkunden, Heirats- und Scheidungsunterlagen, Zeugnissen, behördlichen Bescheinigungen und weiteren amtlichen Dokumente.

Gern kümmere ich mich auf Wunsch um die Apostille oder die notarielle Beglaubigung Ihrer bestätigten Übersetzung, damit Sie alles bequem aus einer Hand erhalten.


Im allgemeinen Sprachgebrauch ist häufig von einer „beglaubigten Übersetzung“ die Rede. Offiziell spricht man jedoch von einer bestätigten Übersetzung oder von einer bescheinigten Übersetzung, da nur Notare oder Bürgerbüros Dokumente beglaubigen dürfen.

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